Im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert als Außerachtlassung der im Verkehr [hier auf das allgemeine Leben bezogen, nicht nur auf den Autoverkehr!] erforderlichen Sorgfalt in besonderem Maße. Zu Deutsch: Man stellt sich so dämlich an, dass es mit Worten fast nicht mehr zu beschreiben ist.
Betrunken ein Auto zu fahren oder über eine rote Ampel zu brettern und dabei einen Verkehrsunfall verursachen gilt als grob fahrlässig. In der Sachversicherung (z.B. Gebäudeversicherung, Fahrzeugversicherung [Kaskoversicherung]) ist grobe Fahrlässigkeit ein Ausschlusstatbestand. Grob fahrlässig verursachte Schäden werden hier nicht bezahlt.
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