Rückforderung von Versicherungsleistungen, sei es vom Versicherungsnehmer↑, von anderen Versicherern oder von Dritten (d.h. von Personen, die außerhalb des Vertragsverhältnisses Versicherer – Versicherungsnehmer stehen).
Vom VN (Kurzform für Versicherungsnehmer) geschieht das dann, wenn er Leistungen des Versicherers zu Unrecht in Anspruch genommen hat oder aus bestimmten, in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz genau definierten Gründen keinen Versicherungsschutz hat; von anderen Versicherern, wenn deren VN für einen Schaden (mit)verantwortlich ist.
Von Dritten, wenn sie für einen regulierten (bezahlten) Schaden (mit)verantwortlich sind und ihr Versicherer dafür nicht aufkommt. Gewichtiger Prüfpunkt der Revision↑.
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