Gundolfs Bibliothek

Die Verborgenen Lande – Turnierordnung

Updated: 14. September 2017

überarbeitet, kleinere Korrekturen

 

 

ab 6 Jahre

 

Turnier (Ritterturnier)

 

 

Alle Länder in den Verborgenen Landen richten – im Mittelalter – Turniere für die Ritterschaft aus. Diese Turniere dienen der Übung in den ritterlichen Waffen, haben aber auch einen ziemlich hohen Unterhaltungswert.

Wer richtet ein Turnier aus?

In Scharfenburg, Wengland und Wilzarien werden die Turniere auf Provinzialebene veranstaltet. Jeder Graf oder Fürst einer Provinz in Wengland und Wilzarien ist gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr ein für die gesamte Provinzialritterschaft offenes Turnier zu organisieren, in Scharfenburg wegen der in der Regel hohen Zahl von Provinzen alle zwei Jahre. Die Könige von Wengland und Wilzarien sind in Personalunion Graf bzw. Fürst einer Provinz und agieren in dieser Eigenschaft als Turnierveranstalter. Im Fürstentum Breitenstein findet nur ein einziges offizielles Turnier statt, das vom Fürsten in der Hauptstadt Dominiksburg veranstaltet wird.

 

Wie viele Turniere gibt es in den Verborgenen Landen?

So viele wie es Provinzen gibt: Breitenstein 1, Wengland 12 (ab 1266 13), Wilzarien 9 (bis 1266 10).

Scharfenburg hat im 12./13. Jh. 22 Provinzen, von denen jeweils 11 im Jahr ein Turnier veranstalten. Die anderen 11 sind im darauffolgenden Jahr an der Reihe. Um halbwegs kurze Wege von einem Turnier zum anderen zu ermöglichen, ist in einem Jahr die östliche, im Folgejahr die westliche Reichshälfte Turnierschauplatz.

 

Wer kann an einem Turnier teilnehmen?

Grundsätzlich ist jeder, der zum Ritter geschlagen wurde, berechtigt, an einem solchen Turnier teilzunehmen. In der Regel sind auch die Knappen des Veranstalters teilnahmeberechtigt. Ausnahme hiervon sind in Wengland die Knappen des Grafen von Hirschfeld, die ab 1197 für alle wenglischen Turniere als turnierfähig gelten. Die Provinzialturniere sind offene Veranstaltungen, zu denen sich der Teilnehmer anmeldet. Andere Turniere, die ergänzend zum Pflichtturnier veranstaltet werden, sind jedoch Einladungsturniere, zu denen die Teilnehmer formell durch einen Herold des Veranstalters eingeladen werden.

 

In welchen Disziplinen wird ein Turnier ausgetragen?

 

Klassische Disziplinen

Buhurt (Reiterkampf mehrerer Teilnehmer)

Tjost (Zweikampf zu Pferd mit der stumpfen Lanze)

Schwertkampf zu Fuß

 

Erweiterte Disziplinen

Scharfrennen (Zweikampf zu Pferd mit scharfer Lanze) – nur in Dunkelfels/Scharfenburg, Südwengland/Wengland, Bonat/Wilzarien und Wilzaris/Wilzarien

Armbrust- bzw. Bogenschießen (in Dominiksburg/Breitenstein, Hirschfeld/Wengland, Steinburg/Wengland)

Ringreiten (Einzelwettbewerb mit Lanze)

 

Das Scharfrennen kann tödlich ausgehen, weshalb die meisten Ritter darauf verzichten. Armbrust- und Bogenschießen sowie Ringreiten sind auch für das einfache Volk offen.

 

Wann finden Turniere statt?

In den christlichen Ländern Breitenstein, Scharfenburg und Wengland in der Zeit zwischen Ostern und dem Advent, sofern das Wetter es zulässt. Turniere sind Freiluftveranstaltungen. Die Verborgenen Lande liegen in einem alpinen Hochtal, in dem mindestens im Januar und Februar starke Kälte herrscht und viel Schnee liegt. Da sind Freiluftveranstaltungen schlicht unmöglich. In den Monaten April und November kommt es darauf an, ob noch oder schon Schnee liegt. In dem Fall werden Turniere abgesagt.

Die vierzig Tage vor Ostern und die vier Wochen vor Weihnachten sind Fastenzeiten, in denen sich der gläubige Christ auf die Feier der Geburt bzw. der Auferstehung Christi vorbereiten soll. In diesen Fastenperioden sind Turniere seitens der Kirche in den christlichen Ländern der Verborgenen Lande ausdrücklich verboten.

Die Kirche ist von diesen Turnieren ohnehin nur mäßig angetan. Kirchenvertreter halten sie für einen Ausdruck adliger Eitelkeit. Als Grafen der Provinzen Wachtelberg/Wengland und Kreuzburg/Scharfenburg sind die Bischöfe dieser Länder allerdings selbst dazu verpflichtet, ein Turnier auszurichten. Um die Zeit dennoch irgendwie einzuschränken, wurde bei Androhung der Exkommunikation das Verbot erlassen, während der Fastenzeit ein Turnier zu besuchen oder eines zu veranstalten.

In Wilzarien, das zu dieser Zeit keiner monotheistischen Religion folgt, begrenzt nur der Winter die Turniere.

 

Wer kommt außer Rittern zu Turnieren?

Die Provinzialturniere sind öffentlich zugänglich und wahre Publikumsmagneten. Wer Zeit hat und es sich leisten kann, für einen Sitzplatz 1 – 5 Heller (Breitenstein), Kreuzer (Wengland), Scherflein (Scharfenburg), oder Semati (Wilzarien) auszugeben, geht hin. Während der Provinzialturniere finden deshalb auch Märkte und (Waren-)Messen statt, die einen erheblichen Anteil an der Wirtschaftskraft der jeweiligen Provinz haben.

 

Welcher Preis erwartet den/die Sieger eines Turniers?

In jedem zweiten oder dritten Ritterroman wird behauptet, der tapfere Ritter könne die Hand einer schönen Frau im Turnier gewinnen. Auch wenn meine Teilgeschichte „Martin von Wengland – Einer spielt falsch“ im Ansatz etwas in der Art enthält, ist dies unter Fantasie einzusortieren. Pokale und Geldpreise, durchaus auch nach der Rangfolge im Turnier, sind die üblichen Belohnungen für eine erfolgreiche Turnierteilnahme.

 

Welche Regeln gelten für ein Turnier?

Die Regeln werden vom Ausrichter des Turniers festgelegt und bei Beginn der Veranstaltung vom Herold verkündet. Im Regelwerk entscheidet der Veranstalter, unter welchen Voraussetzungen der Interessierte teilnehmen darf, welche Disziplinen ausgetragen werden, wie viele Runden in jeder Disziplin zu absolvieren sind, wie der Sieger einer Runde bzw. der Disziplin ermittelt wird.

 

 

Anlass Hochzeit, Krönung, Bischofsinvestitur, Besuch des Königs, Feiertage (etwa Fastnacht), Frühlingsfest, Sonnenwende,  Jubiläen
Veranstalter Landesherren, Provinzfürsten, reichsfreie Städte, Turniergesellschaften
Teilnehmer Turnierfähige Ritter, für bestimmte Arten aber praktisch Jedermann

 

Turnierfähigkeit ist Ansichtssache. Voraussetzungen dafür können vom Veranstalter nach eigenem Ermessen festgelegt werden. Bei Ablehnung eines Bewerbers kann dieser ggf. mit seinem Turnierbuch nachweisen, bereits an ritterlichen Turnieren teilgenommen zu haben.

Im Spätmittelalter z. B. 4 adlige Ahnherren, wenn verheiratet, nur standesgemäß, keine Bürgerlichen

Kampfgericht 4 adlige Richter, bei Turniergesellschaften oft der Vorsitzende der Gesellschaft.
Strafe Bei mangelnder Turnierfähigkeit, die erst nach der Helmschau entlarvt wird: Abzäumen des Pferdes, „falscher“ Ritter wird ausgezogen und zum Spott auf die Schranke gesetzt
Mindestalter Stechen: 16 Jahre

Schießen: 15 Jahre

Turnierbuch Künstlerisch gestaltete Bücher, die von Turnieren berichten.

Für Einzelperson: Nachweis der Turnierfähigkeit der Person, persönliche Erinnerung an Turnierteilnahmen.

Für Familien: Nachweis der Turnierfähigkeit der Familie, Erinnerung für die Nachkommen

Für Veranstalter: Chronik, Erinnerung an Besuche hochgestellter Persönlichkeiten, Nachweis erhaltener Privilegien

Einladung 3 Wochen vor Beginn beim Eingeladenen vorliegend

Erfolgt per Brief durch Herold, im späten Mittelalter auch durch aufwändige Zeremonien wie Übergabe eines Forderungsschwertes an den Herold, das er dem zum Turnier Aufgeforderten überbringt. Der Aufgeforderte kann aus einer vorgelegten Liste vorgeschlagener Kampfrichter vier auswählen.

Beginn An einem Montag (vermutlich jeder Wochentag außer Sonntag)
Eröffnung Durch den Herold mit der lautesten Stimme und mit dem Ruf „Or oyez! Or oyez“ (Also höret! Also höret!“) aus dem Sattel.

Begleitung durch Fanfarenreiter, die Signal für den Ruf geben.

Dauer Abhängig von der Zahl der Teilnehmer und der veranstalteten Kampfarten. Durch Festlegung eines Maximums oder nach Erfahrungswerten organisierbar
Unterkunft Teilnehmer nehmen Herberge am Veranstaltungsort.

Herberge wird mit den Wappen der dort abgestiegenen Teilnehmer geschmückt.

Ausgehängte Wappen werden bei Künstlern in Auftrag gegeben.

Kosten hierfür trägt der Veranstalter, bei größeren Stückzahlen eines einzelnen Wappens auch der Wappeninhaber, wenn er der Aufraggeber ist.

Anzeige der Teilnahme Schilde der Teilnehmer hängen an einem öffentlichen Platz, in der Regel auf dem Marktplatz. ggf. wird speziell dafür ein Baum errichtet (Maibaum?)
Herausforderungen Unabhängig vom Turnierbetrieb sind Herausforderungen einzelner Ritter gegen andere Ritter möglich
Kampfarten Adelsturnier

Tjost:

Gestech paarweise mit der Lanze als Scharfrennen (mit spitzer Lanze) oder Krönleinstechen (mit stumpfer Lanze, Krönlein aus Holz oder Metall.

Mehrere Gänge sind möglich, 3 Lanzen werden üblicherweise gebrochen.

Bei Unentschieden geht der Kampf mit dem Schwert weiter. Gewinner ist, wer den Gegner aus dem Sattel wirft (hochmittelalterliche Turniere), später, wer die meisten Lanzen gebrochen hat

Welsches Gestech: paarweises Stechen, bei dem die Reiter durch eine Schranke (vgl. Leitplanke) getrennt sind, um eine Kollision der Pferde bzw. Niederreiten des Gegners zu verhindern. ursprünglich Sonderform, später Standard.

Buhurt: Mannschaftskampf zu Pferd, beginnend mit der Lanze, wird mit dem Schwert fortgesetzt. Kann als Übung mit stumpfen Waffen sogar ohne Panzerung, nur mit dem Gambeson durchgeführt werden. Simuliert ursprünglich eine Reiterschlacht, später zum reinen Schaukampf geworden, letztlich Parade, noch als Quadrille geritten

Turnei: eingedeutscht aus dem Französischen (von tournois), „scharfe“ Variante des Buhurt.

Schwertkampf: Gefecht mit – normalerweise – stumpfem Schwert. Ziel: Abschlagen der Helmzier

Kolbenkampf: Ergänzende Variante zum Schwertkampf ab ca. 1350. Dazu Entwicklung Spangenhelm. Kolben ist militärische Variante des Zepters (modern Marschallstab), mit dem der Träger auf dem Schlachtfeld Weisungen geben kann, aber auch wehrhaft bleibt.

Bürgerturnier

Wettlauf: Unterschiedliche Entfernungen (z.B. 500 oder 200 Schritte)

Schießen Bogen, Armbrust, später Feuerwaffen

Steinstoßen: Unterschiedliche Gewichte

Ringelrennen, Ringelstechen:

Bürgerliche Variante des Tjostes, bei dem nach Ringen gestochen wird.

Fischerstechen: Bürgerliche Wasservariante des Tjostes bzw. Buhurts, bei dem zwei Mannschaften auf Flößen oder einzelne Personen auf einem Baumstamm mit stumpfen Holzlanzen gegeneinander stechen.

Stechen zu Fuß: Stechen über die welsche Schranke. Lanze darf die Schranke nicht berühren, sie darf dem Gegner nicht aus der Hand geschlagen werden, soll mit festgelegter Zahl von Stößen am Panzer des Gegners gebrochen werden. Nach dem Lanzenkampf Fortsetzung mit Schwertern. Wer die meisten Lanzen und Schwerter gebrochen hat, ist Sieger

Waffen Lanzen (scharf oder Krönlein)

Schwerter (scharf oder stumpf)

Axt (wird als barbarisch angesehen)

Kolben (erst ab dem 15. Jh.)

Verletzung/tödlicher Ausgang Da eher sportlicher Natur, ist ein tödlicher Ausgang keinesfalls geplant, kann aber durch Unfall vorkommen. Verletzungen sind eher normal.
Personal Herold(e): Einladung, Prüfung der Turnierfähigkeit (Helmschau) Eröffnung, Vorstellung der Teilnehmer eines Kampfes, Freigabe eines Kampfes (beim Buhurt Kappen des trennenden Taues), Bekanntgabe der Sieger. Zeuge beim Ritterschlag

Grieswärtel: Schutzpersonal, um gestürzte Reiter vor weiteren Angriffen oder versehentlichem Überreiten zu schützen. Selbst adlige Turnierteilnehmer. Bewaffnet mit hölzernen Stangen oder Knüppel.

Knappe: Hält beim Buhurt den „Teilnehmerschild“ seines Ritters

Rüstmeister: Bedienung des Teilnehmers mit Waffen und Ausrüstung

Gewinner Erhält Preis, meist durch Damen überreicht.
Preis (auch abgestuft nach dem erreichten Platz).

Krone,

silberner Pokal,

silberne Becher,

Schärpe,

Kleinodien (Schmuck)

Geld

Trostpreis ist ein Schwein (Herkunft des Sprichworts „Schwein gehabt“)

Hand einer Dame (nur in der Literatur)

Verlierer Schuldet dem Sieger der Einzelkampfs mindestens sein Pferd, aber auch die Rüstung kann fällig werden.
Kritik Durch die Kirche. Teilnahme macht der Sünde der Hoffart (Hochmut) schuldig. Nach Bischof Jakob v. Vitry, Ep. Akkon, 1214 gar aller sieben Todsünden

Als Beispiel einer konkreten Turnierordnung mögen die folgenden Bestimmungen des Grafen Roland von Hirschfeld dienen:

Turnierordnung

für die Grafschaft Hirschfeld

Ich, Roland von Ibelin, durch die Gnade König Rudolfs von Wengland Baron von Turmesch und Graf von Hirschfeld, bestimme, dass das mir obliegende jährliche Turnier der Grafschaft Hirschfeld unter der folgenden Ordnung durchgeführt werden soll:

Anlass: Veranstaltungsgrund ist die jährliche, mir als Graf der Provinz obliegende Übung meiner Ritter und Reisigen sowie die jährliche Schießübung meiner Untertanen mit dem Bogen oder der Armbrust.

Zeitpunkt: Das Turnier soll nach der Weisung meines Königs im Mai stattfinden. Als Zeitpunkt eignet sich das Pfingstfest sehr gut, weil an diesen Tagen auch die Bauern Muße finden, das Turnier zu besuchen. Deshalb bestimme ich, dass es – so Gott will – in jedem Jahr um die Tage des hochheiligen Pfingstfestes durchgeführt werden soll. In den Jahren, in denen das hochheilige Pfingstfest nicht in den Mai fällt, soll das Turnier am vorletzten Montag im Mai beginnen.

Dauer: Nach der Erfahrung meines geschätzten Amtsvorgängers Graf Albin von Hirschfeld und der normalen Anzahl der Teilnehmer dauert das Turnier einschließlich der Erholungstage nach Tjost und Buhurt sowie des hierin enthaltenen turnierfreien Sonntages acht Tage und endet am Abend des Montags nach der Eröffnung.

Ort des Turniers: Das Hirschfelder Mai-Turnier findet in Turmesch in der von meinem schmerzlich vermissten Amtsvorgänger und besonderen Förderer Graf Albin von Hirschfeld erbauten Arena statt. Zu Ehren ihres Erbauers heißt diese Stätte von heute an Graf-Albin-Arena.

Einladung: Anders als alle anderen Turniere im Königreich Wengland werden auf Weisung den Thronrates des Königreichs Wengland die Teilnehmer zum Hirschfelder Turnier nicht durch persönlich überbrachte Einladungen zum Turnier geladen, sondern öffentlich kundgetan durch

  • einen öffentlichen Aushang in Turmesch und allen zwölf Kreisstädten der Grafschaft Hirschfeld drei Wochen vor Beginn des Turniers;
  • durch öffentlichen Ausruf in allen Dörfern der Grafschaft Hirschfeld drei Wochen vor Beginn. Dieser öffentliche Ausruf erfolgt in meinem Auftrag durch die Herolde der den Landkreisen vorstehenden Barone meiner Grafschaft.
  • durch öffentlichen Aushang in allen Provinzhauptstädten Wenglands sowie in Dominiksburg im Fürstentum Breitenstein und in Stolzenfels im Herzogtum Scharfenburg sechs Wochen vor Beginn. Dem Fürsten von Breitenstein und dem Herzog von Scharfenburg werden durch den aushängenden Herold Abschriften der Aushänge übergeben und darum gebeten, diesen Aushang bis drei Wochen vor dem Turnier in der ihnen angemessen erscheinenden Weise ihrem Volk kundzutun.

Teilnehmer: Als turnierfähig werden für das Hirschfelder Turnier angesehen:

  • Für die Turnierarten Schwertkampf, Tjost und Buhurt
    • Jeder Mann, der von adligem Stand ist, unabhängig, wann die Erhebung in den Adelsstand erfolgte.
    • Alle Knappen der Grafschaft Hirschfeld
    • Die Teilnehmer an Schwertkampf, Tjost und Buhurt müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Für das Armbruster- und Bogenturnier
    • Jeder Mann unter Waffen oder fähig eine Waffe zu führen
    • Die Teilnehmer am Armbruster- und Bogenturnier müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Teilnahmegebühr: Auf Weisung des Thronrates erhebe ich für die Teilnahme am Hirschfelder Jahresturnier folgende Gebühren:

  • Adlige Teilnehmer für alle Turnierarten einmalig 100 Wenglische Gulden
  • Bürgerliche Teilnehmer am Armbruster- und Bogenturnier 1 Wenglischen Gulden

Wer diese Gebühr entrichtet, erhält Kost und Logis durch mich als Veranstalter für maximal fünf Personen einschließlich des Teilnehmers. Als Wohnung werden ausreichend große Zelte und eine angemessene Verpflegung zur Verfügung gestellt.

Anzeige der Teilnahme: Für jeden Teilnehmer, der ein Wappen führt, wird der Schild seines Wappens an einem Turm der Graf-Albin-Arena aufgehängt. Die Aufhängung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Ferner wird der Schild am Zugang zu der Tribüne aufgehängt, in der der Teilnehmer den gerade anstehenden Kampf durchführt. Die Kosten für neu anzufertigende Schilde übernehme ich als Veranstalter. Dies geschieht auch, um sicherzustellen, dass die Schilde eine bestimmte Form und Größe haben, um ein einheitliches Bild der aufgehängten Schilde zu gewährleisten.

Turnierbuch: Jedes in der Graf-Albin-Arena in Turmesch durchgeführte Turnier soll als Nachweis für die Erfüllung der jährlichen Turnierpflicht in das Turnierbuch der Grafschaft eingetragen werden. Die Teilnahme am Hirschfelder Turnier berechtigt jeden Teilnehmer zum Eintrag in sein persönliches Turnierbuch zum Nachweis seiner Turnierfähigkeit. Meine Knappen erhalten von mir bei ihrer ersten Teilnahme am Hirschfelder Turnier ihr persönliches Turnierbuch. Jede Teilnahme an diesem Turnier während ihrer Knappenzeit muss mit dem Zusatz Knappe versehen sein. Die bürgerlichen Teilnehmer setzen Bürger hinzu.

Kampfgericht: Das Kampfgericht besteht aus 4 Richtern und einem Herold, der in Streitfällen die Entscheidung des Kampfgerichtes bekanntgibt.

Da abgesehen von den Finalkämpfen viele Kämpfe gleichzeitig stattfinden, reicht ein einziges Kampfgericht natürlich nicht aus. Im Einverständnis mit meinem König und dem Thronrat werden deshalb einhundert Ritter aus jeder Grafschaft des Königreichs Wengland von ihren Grafen zu Kampfrichtern bestimmt. Das Los entscheidet, welchen Kampf diese Ritter zu richten haben.

Sollte das Los dazu führen, dass einer oder mehrere Richter über Kämpfe mit Beteiligung von Teilnehmern aus dem eigenen unmittelbaren Herrschaftsbereich zu richten hätten, so haben die Betreffenden mit anderen Richtern in der Weise zu tauschen, dass kein Richter über eigene Untertanen richtet.

Herausforderungen: Fehden unter Adligen sind – das ist bedauerlich – in unserer Zeit üblich. Um Unheil vom Volk abzuwenden, das unter diesen Fehden leidet, sollen Herausforderungen zum Zweikampf außerhalb des eigentlichen Turniergeschehens erlaubt sein. Wer eine solche Herausforderung ausspricht oder sie annimmt, tut dies auf eigene Gefahr. Zum Schutz der anderen Turnierteilnehmer, der Markthändler, Gaukler und Besucher melden sich die Duellanten beim Turniervogt. Der Turniervogt wird ihnen einen Platz zuweisen, an dem sie ihren Kampf durchführen können. Ob dies öffentlich geschieht oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ist die Entscheidung der Duellanten.

Kampfregeln

  • Tjost: Es handelt sich um ein Stechen, das von zwei einzelnen Rittern zu Pferd durchgeführt wird.
    • Jeder Ritter hat drei stumpfe Lanzen mit Krönlein zur Verfügung.
    • Geritten werden maximal drei Anläufe.
    • Sieger ist, wer seinen Gegner aus dem Sattel wirft.
    • Fällt keiner der beiden Gegner, entscheidet der schwerste Treffer.
    • Die Teilnehmer haben auf den Schild ihres Kontrahenten zu zielen.
    • Es ist verboten, auf das Pferd oder den Kopf des Gegners zu zielen.
    • Wer einen verbotenen Stoß ausführt, wird vom weiteren Turnier ausgeschlossen. Seine Teilnahmegebühr wird als Strafe eingezogen.
  • Um zu verhindern, dass die Gegner einander einfach umreiten oder dass einer der Teilnehmer unter das Pferd seines Gegners fällt, erfolgt das Stechen über die Schranke, wie es in Frankreich Tradition ist.
  • Die Schranke zwischen den beiden Reitbahnen ist mindestens fünf Fuß hoch, zwanzig Klafter lang und wird von der oberen Kante bis zum Boden mit Brettern abgedeckt.
  • Buhurt: Es handelt sich um einen Mannschaftskampf zu Pferd.
    • Jede Mannschaft besteht aus zwölf Teilnehmern einschließlich des Anführers.
    • Der Anführer wird durch eine grüne bzw. rote Armbinde kenntlich gemacht.
    • Der Kampf beginnt mit dem Stechen mit der stumpfen Lanze.
    • Wer dabei vom Pferd gestoßen wird, darf nicht wieder aufsteigen.
    • Ledige Pferde werden von den Grieswärteln aus dem Kampffeld entfernt.
    • Sind alle Lanzen gebrochen, wird mit dem stumpfen Schwert weitergekämpft.
    • Wer sein Schwert verliert, scheidet aus und muss das Kampffeld verlassen.
    • Sieger ist die Mannschaft, der es gelingt, den Anführer des Gegners aus dem Sattel zu werfen oder den Anführer des Gegners seiner Kämpfer zu berauben, indem diese entwaffnet das Feld verlassen müssen.
  • Schwertkampf: Es handelt sich um einen Zweikampf zu Fuß mit dem Schwert. Gekämpft werden drei Gefechte. Sieger ist, wem es gelingt, die Helmzier seines Gegners zweimal vollständig mit dem Schwert abzuschlagen. Um für alle gleiche Bedingungen zu schaffen, erhalten die Teilnehmer Aufsätze mit Helmzieren in gleicher Gestalt, die sich lediglich farblich unterscheiden.
  • Armbruster- und Bogenkampf: Es handelt sich um einen Einzelkampf, bei dem der Teilnehmer mit seinem eigenen Bogen oder seiner eigenen Armbrust auf eine fünfzig Klafter entfernte Scheibe mit aufgemalten Ringen schießt. Das Zentrum der Scheibe ist ein Kreis von einer Spanne Durchmesser. Ein Treffer in dieses Zentrum zählt 100 Punkte, im innersten Ring 50 Punkte, im zweitinnersten Ring 24 Punkte, im zweitäußeren Ring 12 Punkte und im äußersten Ring 6 Punkte. Treffer auf der Scheibe außerhalb der Ringe zählen nicht. Ein Pfeil der die Scheibe verfehlt, hat 1 Punkt Abzug zur Folge.

Preise: Die Auffassung einiger Vertreter der heiligen Mutter Kirche, die Teilnahme an einem Turnier mache den Teilnehmer mindestens der Sünde der Hoffart schuldig, teile ich nicht. Meine Ritter, Reisigen und Fußsoldaten sollen die Untertanen meiner Grafschaft vor Gefahren schützen. Dies bedarf der Übung in den Waffen. Meine Untertanen, aber auch mein König und die anderen Grafen dieses Königreiches sollen sich davon überzeugen können, dass die Männer der Grafschaft Hirschfeld stets bereit sind, für diese Grafschaft und dieses Königreich zu streiten.

Ich kann es auch nicht falsch finden, dass mit dem Turnier eine frohe Feststimmung verbunden ist. Unser Herr Jesus Christus hat selbst gern gefeiert, hat bei der Hochzeit zu Kana Wasser in Wein verwandelt. Hätte er etwas gegen fröhliche Feiern gehabt, hätte er das wohl kaum getan. Und dass gerade er dies nur getan hat, um seine göttliche Macht zu zeigen, werde ich niemandem abnehmen, der seinen Gläubigen stets Demut und Bescheidenheit predigt.

Deshalb kann mir kein noch so hochgestellter kirchlicher Gelehrter erzählen, zu feiern sei Sünde. Deshalb kann ich es erst recht nicht falsch finden, wenn jenen, die die Besten im Umgang mit den ihnen zum Schutz meiner Untertanen anvertrauten Waffen sind, dafür auch eine Anerkennung gegeben wird, die nicht auf das Jenseits verschoben wird, sondern in dieser Welt stattfindet.

Daher setze ich für die erfolgreiche Teilnahme an dem von mir veranstalteten Turnier folgende Preise aus:

Tjost

Sieger: 100 Wenglische Silbergulden sowie den einjährigen Besitz des von mir gestifteten Hirschfelder Tjostpokals. Der Name des Siegers wird mit dem Jahr an geeigneter Stelle in den Pokal graviert. Nach Ablauf des Jahres gibt der Vorjahressieger den Originalpokal zurück und erhält eine für ihn gefertigte Kopie mit einer Plakette des Jahres seines Sieges.

2. Platz: Der Zweitplatzierte gilt vielen als der erste Verlierer. Doch wir sollten nicht vergessen, dass er, um diesen Platz zu erreichen, viel leisten musste. Der Zweitplatzierte erhält daher 50 Wenglische Silbergulden sowie einen für ihn persönlich bestimmten Pokal mit der Plakette des Jahres seiner Platzierung.

3. Platz: der Drittplatzierte erhält 25 Silbergulden sowie einen silbernen Trinkbecher mit seinem Namen und dem Jahr seiner Platzierung

Buhurt:

Sieger: 1200 Wenglische Gulden sowie den einjährigen Besitz des von mir gestifteten Hirschfelder Buhurtpokals. Der Name der Siegermannschaft wird mit dem Jahr an geeigneter Stelle in den Pokal graviert. Nach Ablauf des Jahres gibt die Vorjahressiegermannschaft den Originalpokal zurück und erhält eine für sie gefertigte Kopie mit einer Plakette des Jahres ihres Sieges. Das Preisgeld ist unter den Teilnehmern der Mannschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen.

2. Platz: 600 Wenglische Gulden sowie je einen silbernen Trinkbecher für jedes Mannschaftsmitglied mit deren Namen und dem Jahr der Platzierung.

… wird noch ergänzt …

 

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