Schadengut. Besonders im Bereich der Transportversicherung üblich. Erleidet transportierte Ware einen Schaden, bezahlt der Transportversicherer dem Versicherungsnehmer↑ den Wert der beschädigten Ware und bekommt dafür die (noch vorhandene) Ware und kann sie dann – soweit noch brauchbar – in eigener Regie verkaufen und damit den Schadenaufwand mindern.
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